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Batterieentsorgung & Rücknahmepflicht

Hinweispflicht nach § 18 BattG und  Rücknahmepflicht nach § 9 BattG.

„Als Vertreiber von Batterien sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

 

Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet. Sie habe die Möglichkeit Ihre Altbatterien, die wir selbst im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unsere Versandadresse zurückgeben oder diese direkt bei uns abzugeben.

 

Die auf der Batterie abgebildeten Symbole haben die folgende Bedeutung:

Die durchgekreuzte Mülltonne besagt, dass die Batterie nicht in den Hausmüll geworfen werden darf.

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Cd = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Cadmium

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Bitte beachten Sie die Hinweise!“

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